Unser Einsatz für die Ombudsstelle für Kinderrechte in die NMRI

Mit einer Allianz von Partnerorganisationen setzen wir uns für die Integration einer Ombudsstelle für Kinderrechte in die NMRI (Nationale Menschenrechtsinstitution) der Schweiz ein. 

Wie ist die aktuelle Situation? 

Anlässlich der Diskussion über die schliesslich zurückgezogene Motion zur Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinderrechte von Christine Bulliard-Marbach hat Bundesrat Berset versprochen, dass die NMRI selbstverständlich auch für die Kinderrechte als Teil der Menschenrechte zuständig sein wird. Die Konzeption für die NMRI ist derzeit in Arbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ombudsstelle für Kinderrechte darin aufgenommen wird.  

Was hat das Anliegen einer Ombudsstelle mit dem Plan für eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) zu tun?

Es gibt einen inhaltlichen und einen politischen Zusammenhang: Die NMRI basiert auf den Pariser Prinzipien von 1993. Darin ist die Entgegennahme von Individualbeschwerden als Option enthalten («a national institution may be authorized to hear and consider complaints and petitions concerning individual situations»). Diese Option ist beispielsweise in Österreich umgesetzt. Wird die Behandlung von Individualbeschwerden von Kindern in die nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) integriert, befruchten sich die Arbeitszweige gegenseitig und der Menschenrechtsschutz erfährt insgesamt eine Stärkung. Politisch bietet der Rechtsetzungsprozess im Zusammenhang mit der NMRI einen geeigneten Moment, um die Ombudsstelle zu verankern.   In unserer Position erläutern wir die Dringlichkeit einer Ombudsstelle für Kinderrechte und im Argumentarium finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.