2015

Schweiz braucht ein Ombudsoffice für Kinder und Jugendliche

Derzeit gibt es in der Schweiz keine unabhängige offizielle Beschwerdestelle für Kinder, die von Verfahren und Massnahmen betroffen sind. Es bedarf deshalb dringend eines Ombudsoffices speziell für Kinder und Jugendliche.

Dies sind die 5 wichtigsten Gründe dafür:

  1. Bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben von Kindern und Jugendlichen betreffen, bietet das Ombudsoffice eine unabhänige Anlaufstelle an. Eine solche offizielle Institution gibt es derzeit nicht in der Schweiz.

Die Individualbeschwerde stärkt Kinderrechte in der Schweiz

“Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit.” – Charles Dickens

Heute, am 20. November 2015, ist internationaler Tag der Kinderrechte. Dies ist nicht nur der Jahrestag, an dem der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1989 gedenkt wird, sondern auch ein politischer Tag, welcher die Rechte von Kindern in das öffentliche Bewusstsein rückt. Wir nehmen ihn deshalb zum Anlass, um auf eine wichtige bevorstehende Entscheidung zu Kinderrechten in der Schweiz aufmerksam zu machen.

KESB – die richtige Institution für eine schwierige Aufgabe

Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (KESR) im Jahr 2013 stehen die neu geschaffenen Behörden, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), im gesellschaftlichen und politischen Kreuzfeuer. Auch wir, die Kinderanwaltschaft Schweiz, werden immer wieder nach unserer Meinung zur KESB gefragt. Die Antwort formulieren wir in diesem Beitrag – alle Einschätzungen dabei beruhen auf Erfahrungswerten aus der Beratung von Kindern und Jugendlichen und aus Kontakten mit Behörden.

Meilenstein auf dem Weg zu einer kindgerechten Justiz in der Schweiz bis im Jahr 2020

Der 21. und 22. Januar 2015 waren wichtige Tage für Kinderrechte in der Schweiz: Eine Delegation der Schweizer Regierung wurde in Genf vom UN-Kinderrechtsausschuss zur Situation der Kinderrechte in der Schweiz befragt. Der Ausschuss prüfte zum zweiten Mal nach 2002, ob und wie die Schweiz ihre Verpflichtungen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes umsetzt. Diese Überprüfung ist eine Folge der schweizerischen Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1997.