2022

Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern

Kinderanwaltschaft Schweiz befürwortet ausdrücklich das Anliegen, Körperstrafen zu verbieten und das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zivilrechtlich zu verankern. Nach dem ersten Brief, der hierzu Mitte Februar der Rechtskommission des Ständerates für die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB übergeben wurde, unterzeichnete Kinderanwaltschaft Schweiz auch den zweiten Brief von November im Rahmen der Diskussion der Motion Bulliard. 

Kinderanwaltschaft Schweiz für zivilrechtliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung

Kinderanwaltschaft Schweiz unterzeichnete den Brief ‘gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern’. Dieser wurde Mitte Februar der Rechtskommission des Ständerates übergeben. Kinderschutz Schweiz, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz und Alliance Enfance erstellten den Brief, der von insgesamt 34 Organisationen mitunterzeichnet wurde. Kinderanwaltschaft Schweiz befürwortet ausdrücklich das Anliegen, Körperstrafen zu verbieten und das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zivilrechtlich zu verankern.