Aktive Verfahrensbeteiligung – von der Ausnahme zur Regel
Nehmen Kinder und Jugendliche aktiv an sie betreffenden Verfahren teil, erfahren sie dadurch eine Stärkung ihres Selbstwertgefühls. Es spielt dabei keine Rolle, ob die aktive Teilnahme in Form einer Anhörung geschieht oder ob sie von Kinderanwält*innen vertreten werden.