Seit dem Artikel im Tagesanzeiger „Der Anwalt, dem die Kinder vertrauen“ , werde ich noch öfters sehr interessiert gefragt, was meine Arbeit als Kinderanwältin denn genau ist. Gerne verweise ich jeweils auf zwei der wichtigsten Punkte: Rollenverständnis und Unabhängigkeit.
Die Rolle einer Kinderanwältin oder eines Kinderanwalts grenzt sich sehr stark von der Rolle des Beistandes ab. Eine Beiständin oder ein Beistand setzt einen Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde um. Kinderanwält*innen hingegen setzen sich ausschliesslich für die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen ein. Sie sind nur ihnen verpflichtet und transportieren deren Willen zum Gericht, zu den Behörden und zu den Eltern. Folglich ist die Unabhängigkeit gegenüber eben diesen ein zentrales Element meiner Arbeit.
Kinderanwält*innen bedürfen natürlich auch entsprechende Fort- und Weiterbildung, um die Herausforderungen dieser tollen Arbeit meistern zu können. Das Ziel meiner Arbeit ist Kinder und Jugendliche mittels eines kindgerechten Umgangs und aktiver Teilnahme bestmöglichst in ihrer Resilienz zu schützen und stärken!
Katja Cavalleri Hug
Leiterin Kinderanwält*innen
Kinderanwaltschaft Schweiz