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Liebe Interessierte

Schlank organisiert und auf das Wesentliche konzentriert, dabei stets aus der Perspektive des Kindes: Mit diesen Worten wird Kinderanwaltschaft Schweiz immer wieder beschrieben und gewürdigt. Wir engagieren uns seit mehr als zehn Jahren konsequent für ein kindgerechtes Rechtssystem in der Schweiz, um die Situation der in ein Verfahren involvierten Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Nachdem das Programm «Child-friendly Justice 2020» im Dezember 2020 erfolgreich abgeschlossen wurde, wird sich der Verein wieder ausschliesslich auf die Qualifizierung von unabhängigen Rechtsvertreter*innen des Kindes fokussieren.

Kinder und Jugendliche sollen durch spezialisierte Rechtsvertreter*innen in gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren vertreten werden. 

Kinderanwaltschaft Schweiz

Statuten

Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz bezweckt:

  • dass Rechtsvertretungen des Kindes in gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren qualifiziert durchgeführt werden
  • dass in solchen Verfahren dem Grundsatz der vorrangigen Berücksichtigung des übergeordneten Kindesinteresses gemäss Art. 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (UN-KRK), dem Recht des Kindes auf Meinungsäusserung und Partizipation gemäss Art. 12 UN-KRK, dem Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz gemäss Art. 11 der Bundesverfassung und den «Child-friendly Justice»-Leitlinien des Europarates uneingeschränkt nachgelebt wird
  • dass das Institut der unabhängigen Rechtsvertretung des Kindes in der schweizerischen Gesetzgebung und im Justizwesen gefördert und verbreitet wird
  • dass Kindern der Zugang zu einer unabhängigen und qualifizierten Rechtsvertretung ermöglicht wird

Er versucht diesen Zweck insbesondere zu erreichen durch:

  • Entwicklung und Einführung von Standards für die Durchführung von Rechtsvertretungen des Kindes
  • Kontrolle der Einhaltung der Standards
  • Organisation von Fort- und Weiterbildungen und Förderung der Qualitätssicherung
  • Evaluation der Praxis unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen, für die eine Rechtsvertretung eingerichtet wurde
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Intra- und internationale Vernetzung

Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Er ist nicht gewinnorientiert. Der Verein ist unabhängig, überkonfessionell und parteipolitisch neutral.

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Geschichte

2023
Lancierung der französischsprachigen Site von Avocat·e·s de l'enfant Suisse an der Mitgliederversammlung vom 11. Mai in Zürich und Statutenanpassung mit dem neuen französischsprachigen Namen.

2021
Wechsel der Geschäftsführung und Vorstandes.  

2020
Die Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» wird dank dem grossen Engagement angenommen. 

2019
Ständerat Ruedi Noser reicht eine Interpellation und eine Motion im Parlament ein. Die Vorstösse verlangen die Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte: eine wichtige Entwicklung für die Umsetzung von «Child-friendly Justice 2020».

2018
Ausweitung der Umsetzung von «Child-friendly Justice 2020» auf weitere Kantone 

2017
Fortschreitende Umsetzung von «Child-friendly Justice 2020» 

2016
Weitere Umsetzung von «Child-friendly Justice 2020» mit dem Fokus auf der «Einsetzung einer Rechtsvertretung des Kindes» und einer «Ombudsstelle für Kinderrechte»

2015
Fortlaufende Umsetzung von «Child-friendly Justice 2020», insbesondere Jahresschwerpunkt «Recht auf Gehör und Meinungsäusserung»

2014
Start der operativen Umsetzung von «Child-friendly Justice 2020», Jahresschwerpunkt «Recht auf Gehör und Meinungsäusserung», Lancierung des Online-Memberbereichs mit einem Verzeichnis von Kinderanwält*innen und dem Wissensportal

2013
Einführung, u. a. dank dem starken Engagement von Kinderanwaltschaft Schweiz, von Art. 314abis ZGB, «Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen in Kindesschutzverfahren». Strategieentwicklung von «Child-friendly Justice 2020» mit einer neuen Website und den neuen Bereichen Kinder & Jugendliche, Behörden & Gerichte und Kinderanwält*innen sowie Statutenänderungen.

2012
Zunahme der Beratungstätigkeit für Kinder und Jugendliche: über 400 involvierte Kinder. Wechsel in der Geschäftsführung. Erarbeitung der Vision «Child-friendly Justice 2020» mit Anpassung der Strategie.

2011
3. Fachtagung «Anwalt des Kindes»: Rechtsvertretung von Kindern – Gerichte und Behörden auf dem Weg zu kindgerechten Entscheidungen

2010
Die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz, die Child-friendly Justice Guidelines, werden verabschiedet. 2. Fachtagung «Anwalt des Kindes»: Praktische Rechtsvertretung und die Berücksichtigung des Kindeswillens. Der Verein stellt das Vorstandspräsidium im nationalen «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» und ist anerkannt als eine der führenden Kinderrechtsorganisationen.

2009
1. Fachtagung «Anwalt des Kindes»: Das Recht des Kindes auf eigene Vertretung – europäischer Vergleich

2008
Start der operativen Tätigkeiten in Winterthur. Der Fokus liegt auf der Qualifizierung und Einsetzung von Rechtsvertreter*innen des Kindes. 1. Durchführung des CAS «Kindesvertretung», Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

2006
Die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen in gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren werden ungenügend beachtet oder schlicht vergessen. Kinderanwaltschaft Schweiz wird gegründet. Zu den Pionieren gehören Anwält*innen sowie Fachpersonen aus dem Pflegekinderbereich und der Entwicklungspsychologie.

1997
Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)