Kindgerechter Zugang zur Justiz: Kinderanwaltschaft nimmt Stellung

Kinderanwaltschaft nimmt Stellung zu Möglichkeiten und Hindernisse für einen kindgerechten Zugang zur Justiz: Unsere Rückmeldungen an den UN-Kinderrechtsausschuss im Rahmen der General Comments Nr. 27 lesen Sie hier.

Das übergeordnete Ziel des UN-Aufrufes ist es, die Vertragsstaaten, bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Konvention zu unterstützen. Im Einzelnen zielen die künftigen Kinderrechtskommentare Nr 27 darauf ab:

  • Förderung eines umfassenden Verständnisses der wesentlichen Elemente, die erforderlich sind, um allen Kindern den Zugang zur Justiz und zu wirksamem Rechtsbeistand zu gewährleisten

  • Ermittlung der praktischen, rechtlichen, sozialen und kulturellen Hindernisse, die Kinder am Zugang zur Justiz hindern und Bereitstellung klarer Leitlinien für die Staaten zu den erforderlichen Massnahmen zur Gewährleistung eines wirksamen Verfahrens. der Frage der Rechtsfähigkeit von Kindern entsprechend ihrem Alter, ihrer Reife und auf der Grundlage des Grundsatzes der kindgerechten Rechtsfähigkeit (child-friendly justice)

  • Klarstellung der Verpflichtung der Staaten, die Einklagbarkeit aller in der Konvention verankerten Rechte durch eine Reihe wirksamer und zugänglicher Beschwerdemechanismen zu gewährleisten und die Rechenschaftspflicht zu fördern

  • Leitlinien bereitstellen, damit Kinder ihre Rechte kennen, Gerechtigkeit fordern und Wiedergutmachung erhalten können

  • Das Rechtssystem kindgerecht anpassen 

  • Die Verbindung und die Synergie zwischen dem Übereinkommen und anderen internationalen Mechanismen herstellen, die für die Gewährleistung des Zugangs von Kindern zur Justiz und zu wirksamen Verfahren von entscheidender Bedeutung sind.