Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern

Di., 01.11.2022 - 11:02

Kinderanwaltschaft Schweiz befürwortet ausdrücklich das Anliegen, Körperstrafen zu verbieten und das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zivilrechtlich zu verankern. Nach dem ersten Brief, der hierzu Mitte Februar der Rechtskommission des Ständerates für die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB übergeben wurde, unterzeichnete Kinderanwaltschaft Schweiz auch den zweiten Brief von November im Rahmen der Diskussion der Motion Bulliard.