Theoretisches Recht auf Gehör und Meinungsäusserung ist ungenügend
Kinder und Jugendliche haben in der Schweiz dank der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention seit 17 Jahren das Recht auf Anhörung. Bei allen Fragen, die sie betreffen, haben sie das Recht ihre Meinung zu äussern. Theoretisch. Leider happert es bei der Umsetzung.