Es gibt kein Versus!

Do., 23.05.2013 - 14:55

Bei meinen Recherchen zum Thema Kindeswille stiess ich immer wieder auf Abhandlungen über Kindeswohl versus Kindeswille. Das Wort “versus“ liess mich wundern. Es ist doch gerade ein Teil des Kindeswohl, dass Kinder die Möglichkeit haben, ihren Kindeswillen auszudrücken.

Genauso sind die Leitlinien des Europarates ein wichtiger Bestandteil des Kindeswohl. Wir wissen heute durch die Resilienzforschung, dass Menschen – und insbesondere Kinder – schwierige Situationen gestärkt durchleben können. Dies trifft jedoch nur zu, wenn sie Selbstwirksamkeit erfahren, sich einbringen können und ernst genommen werden. 

Früher diente das Argument des Kindeswohl dazu, eine Anhörung zu vermeiden. Dem Kind sollte keine zusätzliche Belastung entstehen. Heute sind wir einen Schritt weiter. Eine kindgerechte Anhörung, bei der das Setting stimmt, stärkt das Kind. Mit der Umsetzung und Anwendung aller Leitlinien für eine kindgerechte Justiz, können wir folglich Kinder und Jugendliche schützen und stärken. 

Auf was warten wir? Tun wir es!

Irène Inderbitzin
Geschäftsführerin
Kinderanwaltschaft Schweiz