Kindgerechter Zugang zur Justiz: Kinderanwaltschaft nimmt Stellung

Kinderanwaltschaft nimmt Stellung zu Möglichkeiten und Hindernisse für einen kindgerechten Zugang zur Justiz: Unsere Rückmeldungen an den UN-Kinderrechtsausschuss im Rahmen der General Comments Nr. 27 lesen Sie hier.

Das übergeordnete Ziel des UN-Aufrufes ist es, die Vertragsstaaten, bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Konvention zu unterstützen. Im Einzelnen zielen die künftigen Kinderrechtskommentare Nr 27 darauf ab:

Professionalisierung der Rechtsvertretung des Kindes

Im PACH-Fachartikel von Pflege- und Adoptivkinder Schweiz, erschienen November 2023, kommen Sabine Brunner vom MMI, und die Geschäftsführerin von Kinderanwaltschaft Schweiz, Irene Verdegaal, zur dringend nötigen Professionalisierung der Rechtsvertretung des Kindes zu Wort. Qualitative Standards sollen sicherstellen, dass dem Kindeswohl genügend Raum gegeben wird. Hier nachzulesen. 

Partizipation ist ein Muss

Die Partizipation von fremdplatzierten Kindern sei längst nicht immer gewährleistet, sagt Rose Burri, Mitbegründerin von 'Careleaver Schweiz'. Anwaltschaftlichen Vertretungen kämen hier eine wichtige Rolle zu. Im Interview berichtet sie aus eigener Erfahrungen und sieht einen erhöhten Informationsbedarf für Kinder und Jugendliche über Rechtsvertretungen des Kindes. 

Was macht eine Kinderanwältin, ein Kinderanwalt konkret? Wie geht sie/er vor?

Der NZZ Journalist, Giorgio Scherrer, begleitet die Kinderanwältin und Vorstandsmitglied von Kinderanwaltschaft Schweiz, Patrizia Carù, bei ihrer Vertretungsarbeit und schildert eindrücklich, wie sie vorgeht, welchen Fragen sie nachspürt und wie sie den Kinderwille herausschält und ab und an auch gegen den geäusserten Kinderwunsch - aber zugunsten des Kindes - einen Antrag bei der Behörde oder dem Gericht einreicht.

Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern

Kinderanwaltschaft Schweiz befürwortet ausdrücklich das Anliegen, Körperstrafen zu verbieten und das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zivilrechtlich zu verankern. Nach dem ersten Brief, der hierzu Mitte Februar der Rechtskommission des Ständerates für die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB übergeben wurde, unterzeichnete Kinderanwaltschaft Schweiz auch den zweiten Brief von November im Rahmen der Diskussion der Motion Bulliard.