Scheidungsverfahren (inkl. Trennungs-, Eheschutz- und Abänderungsverfahren)
Hier stehen Fragen im Fokus, die sich mit der Neuorganisation innerhalb von Familien befassen: Bei oder mit wem leben die Kinder und Jugendlichen in Zukunft? Wie soll das Besuchsrecht geregelt werden? Sind besondere Kindesschutzmassnahmen zu treffen?
Sorgerechtsstreitigkeiten nicht verheirateter Eltern
Besuchsrechtsstreitigkeiten nicht verheirateter Eltern
Kindesschutzverfahren
Diese werden immer dann eingeleitet, wenn das Wohl eines Kindes (ausserhalb von Scheidungen und Trennungen der Eltern) gefährdet erscheint. Die häufigsten Fragen befassen sich mit der Errichtung einer Erziehungs-Besuchsbeistandschaft, der Regelung des Besuchsrechts, einer Heim- oder Pflegefamilienplatzierung, dem Entzugs des Sorgerechts oder einer Änderung der Obhut. Die Entscheidungen werden von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) getroffen.
Internationale Kindesentführung (HKÜ)
Wenn ein Kind gegen den Willen des sorge- oder besuchsberechtigen Elternteils ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz entführt wird, ist dies eine internationale Kindesentführung. Diese Verfahren stellen besondere Herausforderungen dar, für deren Bewältigung spezielle Behörden zuständig sind.
Internationaler Kindesschutz (HKsÜ)
Internationale Adoptionen (HaÜ)
Adoptionen
Abstammungsprozesse
Darunter sind Rechtsverfahren, die Klarheit über das Kindesverhältnis zu Vater oder Mutter bringen oder ein behauptetes aber angezweifeltes Kindesverhältnis klären, zu verstehen.
Fürsorgerische Unterbringung
Hierbei handelt es sich um die oft umstrittene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Spitälern oder stationär-psychiatrischen Institutionen.