Erfolg für Kinderrechte! Grosse Teilnahme an NMRI-Vernehmlassung mit Ombudsstelle für Kinderrechte

So., 03.12.2017 - 09:09

Die Vernehmlassungsantworten haben es gezeigt: Eine Ombudsstelle für Kinderrechte ist eine wichtige Ergänzung in der nationalen Menschenrechtsinstitution, um den Kindern Zugang zum Rechtssystem und zu bestehenden Beschwerdemechanismen zu ermöglichen.

7 Parteien, 22 Kantone, 5 ausserparlamentarische Kommissionen, 7 Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie etwas mehr als 70 weitere Körperschaften, Verbände und Organisationen haben sich zur Vernehmlassung zur nationalen Menschenrechtsinstitution geäussert – viele davon zur Ombudsstelle für Kinderrechte. Ein grosser Erfolg für die Kinderrechte in der Schweiz!

Ombudsstelle für Kinderrechte ist KEINE Klageinstanz

Unter den zahlreichen positiven Äusserungen sind uns unterschiedliche Begrifflichkeiten und Kompetenz-Definitionen zur Ombudsstelle aufgefallen. Deshalb bieten wir hier einen klärenden Überblick:

Was sind die Aufgaben einer Ombudsstelle für Kinderrechte?

In erster Linie bietet sie den Kindern und Jugendlichen Zugang zum bestehenden Rechtssystem. Sie ist jedoch ganz klar keine Stelle, die Klagen behandelt und demzufolge kein Eingriff in die Rechtsprechung.

Die Ombudsstelle beinhaltet:

  • Information
  • Klärung und Prüfung
  • Beratung und Empfehlung
  • Vermittlung
  • Triage

Die Ombudsstelle beinhaltet nicht:

  • Behandlung von Klagen
  • Eigene Rechtsprechung
  • Weisungsbefugnis
  • Eigene Beschwerdeführung

Die OSKR-Allianz spricht von einer Ombudsstelle für Kinderrechte, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) von Beratungstätigkeit und weitere NGOs von Zugang zur Justiz. Hier ist es wichtig zu sehen, dass alle Begrifflichkeiten denselben Nenner aufweisen: Der vulnerabelsten Gruppe Zugang zum Rechtssystem zu ermöglichen. Nur wenn wir Kindern und Jugendlichen Partizipation zugestehen, können sie den Wechsel von passiver Ohnmacht zu aktiver Teilnahme erleben – ein Prozess, der bereits ab dem Kleinkindalter möglich und wichtig ist. Das Kind lernt Selbstwirksamkeit und im Zuge dessen stärkt sich seine Resilienz.

Sie möchten die Ombudsstelle für Kinderrechte als OSKR-Allianz Partner aktiv unterstützen? Hier können Sie mit einer der Partnerorganisationen Kontakt aufnehmen.