Eine kindgerechte Justiz zum Schutz der Kinder

Do., 08.01.2015 - 12:12

Kinderanwaltschaft Schweiz fordert die umfassende Umsetzung der Leitlinien für eine kindgerechte Justiz. Der wichtigste Handlungsbedarf besteht beim Recht auf Gehör und Meinungsäusserung, im Bezug auf eine Rechtsvertretung, auf Information und der Schaffung einer Ombudsstelle. Kinder und Jugendliche, die mit dem Rechtssystem in Berührung kommen, befinden sich in einer belastenden Situation. Um diese Kinder zu schützen, ist ein kindgerechtes Rechtssystems unerlässlich. Es fusst auf folgenden Pfeilern:

Kinder müssen gehört werden

Das Recht auf Gehör ist dem Kind in vollem Umfang und unter Berücksichtigung von Alter und Reife zuzusichern. Kinder müssen begleitet werden Besonders bei Entscheiden mit zentraler Wirkung muss eine unabhängige, auf Kinder spezialisierte Rechtsvertretung eingesetzt werden. Dies ist zwingend bei Aufenthaltsrechtsentzug (Obhutsentzug). Eine Rechtsvertretung erhält vollständige Akteneinsicht und stellt auch das Informiertsein und die Partizipation der Kinder sicher.

Kinder müssen Spezialisten an ihrer Seite haben

Fachpersonen bei Behörden, Gerichten, Ämtern, der Jugendstrafrechtspflege, Staatsanwaltschaft sowie der Polizei müssen kindespezifisch aus-, fort- und weitergebildet sein.

Kinder brauchen eine eigene Ombudsstelle

Akuter Handlungsbedarf zeigt sich an folgendem Beispiel: Ein nicht urteilsfähiges Kind ohne Eltern oder mit Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, kommt mit einer Behörde oder dem Gericht in Kontakt. Es kommt zu einem Entscheid ohne Einsetzung einer Rechtsvertretung. Ist das Kind nicht einverstanden, müsste eine Beschwerde eingereicht werden. Im Falle eines nicht urteilsfähigen Kindes gibt es aber keine rechtsmässige Person, die aktiv werden kann. Derzeit befinden sich diese nicht urteilsfähigen Kinder also in einem rechtslosen Raum. Die Lösung ist naheliegend und einfach: Ein neues Gesetz muss dafür sorgen, dass nicht urteilsfähige Kinder immer eine Rechtsvertretung erhalten. Überdies braucht es eine Ombudsstelle, die im Namen des Kindes tätig werden kann.

Nachhaltige Chance für Kinder und Jugendliche

Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer kindgerechten Justiz sind die noch jungen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb). Im Vergleich zu den ehemals rund 1400 Laienbehörden sind heute lediglich noch 146 Fach-Behörden zuständig. Die oft weitreichenden Entscheidungen werden multidisziplinär durch drei Personen gefällt. Der Schutz der Privatsphäre eines Kindes kann heute deutlich besser gewährleistet werden.

Nächster Meilenstein auf dem Weg zu einer kindgerechten Justiz

1997 wurde die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ratifiziert. 2012 hat die Schweiz zum zweiten Mal dem UN-Kinderrechtsausschuss den Staatenbericht abgeliefert. Am 22. Januar 2015 erfolgt die Anhörung der offiziellen Schweiz vor dem UN-Kinderrechtsausschuss. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begleitet diesen Prozess und hat dazu 2014 einen NGOBericht erstellt. 

Weitere Unterlagen: 

Text als Medienmitteilung (PDF)

Leitlinien für eine kindgerechte Justi (PDF)

Kinderanwaltschaft Schweiz Jahresbericht 2013 (PDF)