Rechtsvertreter*innen

Kindeswohl gefährdet - was tun?

Mo., 24.02.2014 - 10:31

Der Beitrag vom 18.2.2014 im Club hat ein Thema aufgegriffen, das tatsächlich noch im Argen liegt. Nicht nur, weil die neugeschaffene Behörde KESB aus organisatorischen und personellen Gründen ihre Funktion noch nicht vollumfänglich ausfüllt, sondern auch, weil der Kindeswille noch nicht den vom Gesetz vorgesehenen Stellenwert hat. Das Kindeswohl kann nicht losgelöst vom Kindeswillen beurteilt werden.