Kinderanwaltschaft Schweiz im fachlichen Beirat von KESCHA (Anlaufstelle für betroffene Erwachsene im Kindes- und Erwachsenenschutz)

Kinderanwaltschaft Schweiz freut sich über die Gründung von KESCHA, einer neuen Anlaufstelle für betroffene Erwachsene im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Anlaufstelle wurde von der Guido Fluri-Stiftung initiiert und gemeinsam mit Integras Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik, Kinderanwaltschaft Schweiz, Kinderschutz Schweiz, PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz und der KOKES, der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, aufgebaut.

Wer ist das Zielpublikum von KESCHA?

Die Anlaufstelle richtet sich an betroffene Erwachsene – in der Praxis werden dies mehrheitlich Eltern sein, die mit einer Massnahme konfrontiert werden und sich eine neutrale Beratung wünschen.

Weshalb benötigt es diese Anlaufstelle?

Obwohl die erste gesamtschweizerische Statistik zur KESB im Herbst letzten Jahres klar einen positiven Trend zeigt (die Anzahl Schutzmassnahmen bei Erwachsenen und Kindern hat seit der Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 2013 abgenommen), besteht in grossen Teilen der Bevölkerung weiterhin Kritik und Misstrauen den KESB gegenüber. Insbesondere besteht die Befürchtung, dass die Behörden zu stark in die Eltern-Kind-Beziehung eingreifen würden. Dieses Misstrauen erschwert die Zusammenarbeit mit den KESB, die einen gesetzlichen Schutzauftrag haben. KESCHA schliesst mit einer neutralen und unabhängigen Beratung die Lücke zwischen betroffenen Erwachsenen und Behörden und leistet damit einen wirksamen Beitrag zum Kindes- und Erwachsenenschutz.

Ersetzt sie die dringend notwendige Ombudsstelle für Kinderrechte? 

Nein, ganz klar nicht. KESCHA richtet sich an betroffene Erwachsene und nicht an Kinder. Die Ombudsstelle für Kinderrechte ist wie in unserem aktuellen Blogpost “Unser Einsatz für die Ombudsstelle für Kinderrechte in der NMRI” erwähnt, zwingend notwendig. Eine Ombudsstelle für Kinderrechte füllt eine empfindliche Lücke in unserem Rechtssystem: Sie sorgt dafür, dass Kinder in allen sie betreffenden Verfahren die nötigen Informationen erhalten, ihre Rechte kennen und sich altersgerecht einbringen können.

Erwachsene in entsprechenden Situationen können dank KESCHA ihre Bedürfnisse ab heute einbringen. Für Kinder wird eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle hoffentlich in naher Zukunft Realität sein. Damit Kinder bereits heute Hilfe erhalten, deckt Kinderanwaltschaft Schweiz mit ihrer Beratung für Kinder und Jugendliche diese Lücke ad interim ab.

In diesem Sinne wünschen wir KESCHA einen guten Start und viel Tatkraft.

Kinderanwaltschaft Schweiz