Ziele
- Förderung und Sicherstellung der qualifizierten Vertretung von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- Fördern der Umsetzung des Grundsatzes der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls gemäss Art. 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (UN-KRK) sowie des Anhörungsrechts des Kindes gemäss Art. 12 UN-KRK in allen Verfahren, die Kinder und Jugendliche zentral betreffen
- die Förderung und Verbreitung des Institutes der unabhängigen Verfahrensvertretung von Kindern und Jugendlichen in der schweizerischen Gesetzgebung und im Justizwesen
- die Vertretung der beruflichen Interessen der unabhängigen Kindesverfahrensvertreter in der Schweiz
Kinderanwaltschaft Schweiz verfolgt diese Ziele insbesondere mit folgenden Mitteln:
- Entwicklung und Einführung von professionellen Standards (link zu Fachinfos / Standards) für die Durchführung von Verfahrensvertretungen von Kindern und Jugendlichen
- Kontrolle der Einhaltung der Standards
- Betrieb einer Informations- und Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche
- Organisation von Fort- und Weiterbildungen und Förderung der Qualitätssicherung
- Evaluation der Praxis unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen von Minderjährigen, für die eine Verfahrensvertretung eingerichtet wurde
- Öffentlichkeitsarbeit
- Intra- und internationale Vernetzung



