Verein
Kinderanwaltschaft Schweiz ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Die Initiative zu seiner Gründung (im Mai 2006) wurde von einer kleinen Gruppe von Fachpersonen verschiedener beruflicher Herkunft ergriffen. Diese hatten in verschiedenen Bereichen während Jahren beobachtet,
- dass es um die Teilnahme- und Verfahrensrechte von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz sehr schlecht bestellt ist und
- dass dieses Defizit der schweizerischen Rechtskultur auch immer wieder zu behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen führt, die nicht mir dem Kindeswohl vereinbar sind,
- dass die UNO-Kinderrechtekonvention - obwohl von der Schweiz ratifiziert - von Behörden und Gerichten bei der Entscheidung über individuelle Kinderschicksale ungenügend berücksichtigt wird.
Die Gründung und die Tätigkeiten des Vereins sollen dazu beitragen, dass Behörden- und Gerichtsentscheide vermehrt hauptsächlich am Kindeswohl und an der UNO-Kinderrechtekonvention ausgerichtet werden und Kinder und Jugendliche auf angemessene Weise in sie betreffende Verfahren aktiv einbezogen werden.

Kinderanwaltschaft Schweiz ist seit 2008 Mitglied des Netzwerks Kinderrechte Schweiz und führt seit Mitte 2010 das Präsidium.
Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von rund 50 Organisationen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz einsetzten.



