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Verein Kinderanwaltschaft

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Mitgliedschaft

Der Verein hat Aktiv-, Einzel- und Kollektivmitglieder. Auch Kinder und Jugendliche können dem Verein beitreten:
Aktivmitglieder sind Fachpersonen mit einer Hauptausbildung in den Bereichen Recht, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Psychologie oder Medizin. Sie verfügen jeweils über eine Zusatzausbildung im juristischen oder psychosozialen Bereich und einige haben eine Spezialausbildung in Kindesverfahrensvertretung absolviert. Aktivmitglieder sind bevorzugt im Bereich Kindesverfahrensvertretung tätig. Sie verpflichten sich mit ihrem Beitritt insbesondere,
1. bei der Führung von Mandaten die vom Verein vorgegebenen Standards einzuhalten
2. dem Verein periodisch einen Strafregisterauszug einzureichen
3. zwecks Evaluation über die von ihnen geführten Kinderverfahrensvertretungen Bericht zu erstatten, wofür sie vom Verein pauschal entschädigt werden.

Einzel- und Kollektivmitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche den Verein und seine Ziele unterstützen und fördern wollen.
Kinder und Jugendliche können dem Verein als Passivmitglied beitreten.

Zurzeit gültige Mitgliederbeiträge:

Jahresgebühr für Aktivmitglieder: CHF 180--
Jahresgebühr für Einzelmitglieder: CHF 120.--
Jahresgebühr für Kollektivmitglieder: CHF 500.--
Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche CHF 5.-

Formular Mitgliedschaftsantrag

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