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Verein Kinderanwaltschaft

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broschüre für Behörden und Gerichte

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Kurzportrait

Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz bezweckt die Förderung und Verwirklichung der Kinderrechte im Bereich von gerichtlichen und behördlichen Verfahren in der ganzen Schweiz. Der Verein wurde 2006 gegründet, weil die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen in solchen Verfahren oft ungenügend beachtet und zum Teil völlig vergessen werden.

Kinderanwaltschaft Schweiz ist ein Zusammenschluss von Kindesverfahrensvertretern und -vertreterinnen ("Anwältinnen und Anwälte des Kindes"), die Kinder und Jugendliche vertreten, wenn diese in ein Rechtsverfahren verwickelt sind. In unserer Arbeit und unserer Haltung stützen wir uns insbesondere auf die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und die schweizerische Rechtsordnung. Unser Hauptanliegen ist die Förderung des Instituts der unabhängigen und qualifizierten Kindesverfahrensvertretung ("Anwalt des Kindes") und allgemein der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Rechtsverfahren. Wir sind überzeugt von der Notwendigkeit, dass in schwierigen familiären Situationen das Kind als Verfahrenspartei mit eigenen (Partizipations-) Rechten betrachtet werden muss, die heute noch kaum anerkannt sind und denen leider noch viel zu wenig Nachachtung verschafft wird.

Drei Prinzipien prägen unsere Arbeit und unsere Haltung vor allem:

Unabhängigkeit: Damit wir uns in maximalem Ausmass auf die Interessen der von uns vertretenen Kinder konzentrieren können, streben wir grösstmögliche Unabhängigkeit vom Staat und den Behörden sowie von anderen beteiligten Erwachsenen an. Damit meinen wir äussere (finanzielle, organisatorische) und innere (geistig-emotionale) Unabhängigkeit. Wir streben täglich danach, uns auf der Ebene des Vereins und auf der Ebene des einzelnen Mitglieds diese Unabhängigkeit jederzeit zu bewahren.

Multidisziplinarität: KindesverfahrensvertreterInnen müssen sich in vielen Bereichen kompetent bewegen können: Soziale Arbeit, Pädagogik, Recht, Psychologie, Medizin, Kommunikation. Sie haben in einer dieser Disziplinen eine Grundausbildung, in den anderen Bereichen Zusatzausbildungen absolviert und bilden sich stetig weiter. Unsere Mitglieder kommen aus allen erwähnten Bereichen, sodass wir für jedes Verfahren und jedes Kind eine/n geeignete/n Vertreterin oder Vertreter vermitteln können. Ein wichtiger Grundsatz ist, dass in jedem Vereinsgremium mindestens zwei der erwähnten Berufsbereiche vertreten sind.

Professionalität: Aktivmitglieder verpflichten sich mit ihrem Beitritt zum Verein, in ihrer Arbeit als KindesvertreterInnen nach Standards zu arbeiten, Standards, die Kinderanwaltschaft Schweiz beschliesst und jährlich überprüft. Darin verpflichten wir uns selber zur Einhaltung einer hohen Professionalität. Gleichzeitig verstehen wir uns nicht als allwissende, emotional unberührte Expertinnen und Experten, sondern als nahbare Menschen, die für die betroffenen Kinder oder Jugendliche zusammen mit den Beteiligten die bestmögliche Lösung herbeiführen möchten.

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