Für wen sind wir da
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind unsere hauptsächlichen und ersten Ansprechpartner - für ihre Rechte und ihr Wohl setzen wir uns ein. Jeder Jugendliche und jedes Kind kann sich jederzeit direkt an Katja Cavalleri Hug, die Leiterin unserer Geschäftsstelle wenden und sich von ihr beraten lassen. Jedes Kind in der Schweiz hat das Recht auf eine eigene Beratung und - wenn ein Rechtsverfahren vor einer Behörde oder einem Gericht hängig ist - auch auf Rechtsvertretung. Ab dem Alter von 12 Jahren werden Kinder von der schweizerischen Rechtsordnung in der Regel als urteilsfähig betrachtet, d.h. es wird ihnen zugetraut, sich in wichtigen persönlichen Angelegenheiten eine eigene Meinung zu bilden und diese gegenüber der Behörde oder dem Gericht zu äussern, ja sogar selber eine Vertreterin oder einen Vertreter zu beauftragen. Dafür braucht man als Kind aber Beratung und Unterstützung und eine Person, die dem Kind beim Sich-Zurechtfinden hilft. Wir bieten diese Unterstützung, indem wir ratsuchende Kinder und Jugendliche direkt beraten und ihnen bei Bedarf eine geeignete Vertreterin oder einen Vertreter, welche/r das Kind in einem hängigen Verfahren begleitet (das kann ein Scheidungsverfahren der Eltern sein, ein Kindesschutzverfahren bei der Vormundschaftsbehörde oder sonst ein Verfahren). Manchmal ist unklar, ob überhaupt ein Verfahren läuft. Das spielt aber keine Rolle. Ein Anruf lohnt sich auf jeden Fall: Gemeinsam finden wir heraus, wo die Schwierigkeiten liegen und wie die Lösung am besten angepackt werden kann.
Gerichte, Behörden, Ämter
Wir vermitteln KindesverfahrensvertreterInnen. Immer öfter werden wir auch direkt von RichterInnen oder Behördenmitgliedern sowie von Fachpersonen von verschiedenen Ämtern kontaktiert. Wenn Sie in einer solchen Funktion den Eindruck haben, dass ein Kind von unabhängiger Seite professionell vertreten sein sollte: Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder schreiben Sie uns.
Eltern, Pflegeeltern, Verwandte
Wir sind auch Ansprechpartner für Erwachsene aus dem engeren verwandtschaftlichen oder betreuerischen Umfeld eines Kindes oder einer/s Jugendlichen. Wenn Kinder in schwierigen Situationen stecken, sind es ja vor allem nahestehende erwachsene Personen, die Lösungswege suchen. Eine Beratung durch Kinderanwaltschaft Schweiz kann Ordnung ins Wirrwarr bringen und wir können die Möglichkeiten und Grenzen einer Kindesverfahrensvertretung aufzeigen. Gerne informieren wir Sie aber auch über andere Möglichkeiten, die die Situation des von Ihnen betreuten Kindes verbessern können. - Wir vermitteln allerdings ausschliesslich Verfahrensvertretungen für Kinder, nicht für Erwachsene. Wenn Sie für sich selber Rechtsbeistand in einer schwierigen familiären Situation suchen, bitten wir Sie, sich an Ihnen bekannte AnwältInnen bzw. die kantonalen Anwaltsverbände oder andere Beratungs- und Vermittlungsstellen zu wenden.
Engagierte Personen aus dem weiteren Umfeld (Lehrpersonen, ÄrztInnen, TherapeutInnen und andere Fachpersonen, Nachbarn etc.)
Kennen Sie ein Kind oder eine/n Jugendlichen in Ihrem Umfeld und sorgen sich um sein oder ihr Wohl? Sie können sich jederzeit an uns wenden. Wir informieren Sie gerne über grundsätzliche Möglichkeiten, in schwierigen, scheinbar völlig verfahrenen und hilflosen Situationen wieder handlungsfähig zu werden. Selbstverständlich können Sie Jugendliche auch jederzeit unsere Adresse weitergeben, damit sie sich direkt bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und werden versuchen, Ihnen möglichst schnell diejenigen Informationen zu geben, die Ihnen helfen, die Situation besser zu verstehen oder Handlungsmöglichkeiten für das betreffende Kind oder seine wichtigen Bezugspersonen zu verbessern.



